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Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich untersagt

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur werden Großveranstaltungen bis 31. August in Deutschland grundsätzlich verboten.

Konkrete Regelungen zur Ländersache erklärt

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch auf dieses prinzipielle Verbot. Betroffen seien auch Fußballspiele.

Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen laut dpa von den Ländern getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.

Quelle: dpa