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Warnstufe 2 in Rheinland-Pfalz

Noch vor den neuen Corona-Regeln gemäß Infektionsschutzgesetz gelten in Rheinland-Pfalz ab heute weitere Einschränkungen für Ungeimpfte.

Ab Mittwoch ist ja dann die Hospitalisierung das Maß der Dinge.

Warnstufe 2 bedeutet jedenfalls:

Maximal zehn Ungeimpfte etwa in der Kneipe und 50 bei Innen Veranstaltungen, in den Schulen zwei anlasslose Tests pro Woche, an den weiterführenden Schulen auch Maske im Unterricht.

Mittlerweile sind landesweit rund 4.000 Schüler- und LehrerInnen infiziert, an weit über 900 Schulen.

Gesundheitsminister Hoch stellt heute Mittag die Eckpunkte der neuen Corona-Verordnung ab Mittwoch vor.

Weil die Hospitalisierungsinzidenz über 3 gestiegen ist, gilt künftig die 2G-Regel flächendeckend etwa bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder in Hotels - also Zutritt nur für Genesene oder Geimpfte. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche.

Steigt die Hospitalisierungsinzidenz über 6 (Stufe 2) sollen auch für

Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen gelten, etwa in Discos und Bars. Das wird als 2G plus bezeichnet.

Quelle: RPR1-Redaktion Landespolitik/dpa