Das Paar hatte das Mädchen laut Gericht nach Vermittlung des beim Landschaftsverband angesiedelten Landesjugendamtes in einem thailändischen Kinderheim kennengelernt. Trotz anfänglicher Bedenken wegen Verhaltensauffälligkeiten wie Schreien und Beißen hatte das Paar das Kind dennoch mit nach Deutschland genommen. Gut einen Monat nach der Rückkehr hätten die überforderten Adoptiveltern dann entschieden, die Pflegezeit zu beenden.
Die Behörden pochten allerdings auf eine Kostenübernahmepflicht und wollten von den Eltern, dass sie weiter für die Unterbringung des Kindes in Deutschland aufkommen. 100 Euro pro Tag, die im Höchstfall für sechs Jahre gezahlt werden müssten. So kämen die Lebenshaltungskosten von rund 219 000 Euro zusammen, gegen die das Paar klagte.
Quelle: dpa