Bei dem Krokodil handelt es sich nach Prüfung durch den Zoll um ein sogenanntes Siam-Krokodil. "Siam-Krokodile stehen nicht nur auf der Roten Liste für kritisch gefährdete Arten und sind damit vom Aussterben bedroht, sondern fallen zudem auch unter Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und sind damit unter weltweiten Schutz gestellt. Die Anzahl der in der Natur lebenden, erwachsenen Tiere wird derzeit auf unter 1.000 Stück geschätzt", so Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamt Düsseldorf.
Die Zöllner beschlagnahmten das geschmacklose Mitbringsel. Auf den Mann kommt nun ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und eines Verstoßes gegen die Artenschutzverordnung zu. Die Geldbörse wird er nicht zurück erhalten.
Quelle: Presseportal / Hauptzollamt Düsseldorf