Luxemburg
Urteil: Arbeitszeit muss genau erfasst werden
Arbeitgeber in der EU sollen verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Arbeitgeber in der EU sollen verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Der Europäischer Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.
Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben.
Quelle: dpa