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Bayern: München

Frau verklagt Hotel nach Affäre mit Fremdem

Solch eine Verhandlung hat das Amtsgericht München wohl noch nie erlebt: Neun Monate nach einem Hotelaufenthalt bringt eine Frau ein Kind zu Welt. Vom möglichen Vater kennt sie allerdings nur den Vornamen, das Hotel will aber keine Informationen über den One-Night-Stand herausgeben. Nun hat ein Gericht entschieden...

Wer ist „Michael“?

Im Juni 2010 hatte sich die Frau aus Halle für vier Tage in ein Hotel eingemietet – zusammen mit einem „männlichen Begleiter“. Neun Monate später brachte sie einen Sohn zur Welt. Da ihre Affäre für die Vaterschaft in Frage kam, wollte sie den Mann kontaktieren. Das Problem war nur: Bis auf den Namen „Michael“ hatte sie keinerlei Informationen über den Fremden.

Die Frau wandte sich an das Hotel, um eine Kontaktadresse zu bekommen, doch man gab ihr dort keine Auskunft.

Klage abgewiesen

Um doch noch an die Daten des potentiellen Vaters zu kommen, reichte sie eine Klage beim Amtsgericht München ein. Der Richter entschied allerdings gegen die Klägerin. „Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege“, erklärte er. „Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt“, so das Gericht.

Das Urteil fiel bereits im Oktober 2016, wurde aber erst am vergangenen Freitag veröffentlicht. Es ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung mitteilte.

Quelle: Amtsgericht München