Um doch noch an die Daten des potentiellen Vaters zu kommen, reichte sie eine Klage beim Amtsgericht München ein. Der Richter entschied allerdings gegen die Klägerin. „Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege“, erklärte er. „Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt“, so das Gericht.
Das Urteil fiel bereits im Oktober 2016, wurde aber erst am vergangenen Freitag veröffentlicht. Es ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung mitteilte.
Quelle: Amtsgericht München