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FAQ: Das müssen Thomas Cook-Urlauber jetzt wissen

Die Bemühungen um Rettung des angeschlagenen britischen Touristikkonzerns Thomas Cook sind gescheitert. Aber was genau heißt das jetzt für Urlauber, die mit Thomas Cook verreist sind?

Was passiert mit gestrandeten Passagieren?

Für Pauschalreisende müssen die Reiseveranstalter eine Ersatzbeförderung organisieren– dazu sind sie in einem solchen Fall gesetzlich verpflichtet. Wann und wie dieser Ersatz stattfindet ist noch unklar. Die Abflüge für heute und morgen (23. und 24.09.) sind jedenfalls gestrichen – mit DIESEN Kunden will sich Thomas Cook direkt in Verbindung setzen.
Die britische Regierung will ihre Landsleute kostenlos nach Hause holen. Geplant sei „die größte kostenlose Rückholaktion in Friedenszeiten“ – Codename: „Operation Matterhorn“

 

Warum startet die Bundesregierung keine Aktion für deutsche Touristen?

Das liegt an den unterschiedlichen Gesetzen in Deutschland und Großbritannien: Hierzulande haben wir eine spezielle Insolvenzpflichtversicherung für Reiseveranstalter, die es in dieser Form in Großbritannien nicht gibt – während dort der Staat unmittelbar in der Pflicht steht, muss in Deutschland der jeweilige Reiseveranstalter im Insolvenzfall eine Rückreise organisieren.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Reiner Breul, betonte: „Wenn deutsche Urlauber stranden, auch Individualtouristen, steht das weltweite Netz von deutschen Auslandsvertretungen bereit.“

 

Wie viele deutsche Passagiere sind betroffen?

Mit der deutschen Thomas Cook sind nach Unternehmensangaben derzeit rund 140.000 Reisende unterwegs. Heute und morgen sollten rund 21.000 Gäste in ihren Urlaub abreisen.

 

Was passiert mit Flügen, die mit Condor gebucht wurden?

Die Thomas Cook-Tochter kann ihren Flugbetrieb regulär aufrecht halten, Reisende, die schon am Urlaubsziel sind, werden auch wieder heimgebracht. Aus rechtlichen Gründen darf Condor aber Urlauber, die mit Thomas Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Condor hat bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Welche Reiseveranstalter sind nicht von der Insolvenz betroffen?

Aldiana, Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN), FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI), Schauinsland Reisen, TUI-Gruppe, LMX Reisen, VTours, Ameropa, Alltours (inklusive Byebye), ETI Reisen, LTur, Tropo, Olimar, HLX.
Kunden dieser Veranstalter sollen sich bei Fragen direkt an den jeweiligen Veranstalter wenden.

 

Was kann ich machen, wenn ich im Urlaub fest stecke?

Betroffene sollten sich schnellstmöglich mit der Reiseleitung in Verbindung setzen.
Kurzfristig einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen kann nach Ansicht des Reiserechtlers Paul Degott auch nach hinten losgehen:„Wenn diese Kosten bei der Versicherung eingereicht werden, könnte diese letztlich sagen: ‚Hättest Du mal lieber noch einen Tag gewartet, wir haben das Ganze günstiger organisiert. Die Zusatzkosten musst Du jetzt selbst tragen‘“

Was passiert mit gebuchten Reisen in den Herbstferien?

Da Thomas Cook den Betrieb ja mit sofortiger Wirkung eingestellt hat und auch keine weiteren Flüge anbietet, verliert auch der Flugplan seine Gültigkeit. Heißt: Alle Tickets und Reisen, die direkt bei Thomas Cook gebucht wurden, werden damit auch ungültig.

Eine gute Nachricht zumindest für alle, die eine Pauschalreise gebucht haben: Der Reisepreis ist abgesichert über eine Insolvenzversicherung, die jeder Reiseveranstalter haben muss. Also: Wenn die Reise flach fällt, bekommen Betroffene wenigstens ihr Geld zurück…

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Thomas Cook ist die „Zurich-Versicherung“ der zuständige Ansprechpartner. Betroffene sollten sich schriftlich an die Versicherung wenden und auf diesem Weg die Reisezeit, -kosten und die Buchungsnummer mitteilen. Dazu den Vermerk, dass die Reise durch die Thomas Cook-Insolvenz nicht stattfinden kann und das Geld zurück gefordert wird.

Was, wenn ich durch die Thomas Cook Pleite nicht rechtzeitig zur Arbeit komme?

Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Betroffene nicht zu befürchten, vorausgesetzt: der Chef wird rechtzeitig informiert!
Wer das nicht macht, riskiert, für die versäumten Tage kein Geld zu bekommen – schlimmstenfalls droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.