Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Bundesinnenministerium, die Fälschung von Ausweisen zu erschweren. Außerdem soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Lichtbilder akzeptieren, die den Vorgaben zu biometrischen Fotos am Ende dann doch nicht genügen.
Wer einen Personalausweis beantragt soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.
Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter "männlich" oder "weiblich" genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.
Quelle: dpa