Luxemburg
Wegweisendes Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat die Flüchtlingsverteilung in der EU bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof hat die Flüchtlingsverteilung in der EU bestätigt.
Damit wurden die Klagen aus Ungarn und der Slowakei abgewiesen.
Sie wollten erreichen, dass sie nicht gegen ihren Willen Flüchtinge aufnehmen müssen.
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 beschlossen, zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120 000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern unterzubringen. Die Entscheidung war gegen den Widerstand von Ungarn und der Slowakei sowie Rumäniens und Tschechiens gefallen.
Quelle: ntv/dpa