Ex-Mönch wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Ein früherer Ettaler Benediktinerpater ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Ein früherer Ettaler Benediktinerpater ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Sieben Jahre Haft
Ex-Mönch wegen
Kindesmissbrauchs verurteilt
Nach einem umfassenden Geständnis hat das Landgericht München II den 46-Jährigen einstigen Internatspräfekten verurteilt. Mehrfach und teils schwer hat sich der Mann in den Jahren 2004 und 2005 an einem 1991 geborenen Schüler vergangen.
Seit Ende April saß G. in Untersuchungshaft. Vor gut einem Jahr wurde er aus dem Orden ausgeschlossen und darf sein Priesteramt nicht mehr ausüben. Einmal mehr «mit großem Entsetzen und menschlicher Enttäuschung» äußerte sich seine frühere Klostergemeinschaft in Ettal nach dem Urteil über die Taten. Von dem ehemaligen Pater sei man über zehn Jahre vorsätzlich belogen worden.
Bereits im März 2015 war der einstige Mönch wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der erneute Prozess war angesetzt worden, nachdem der betroffene Schüler in der Verhandlung 2015 weiter reichende Vorwürfe gegen G. erhoben hatte als bei seiner ersten Vernehmung vor fünf Jahren.
Der heute 25-jährige Mann hatte dies damit begründet, dass er sich 2010 auf seine Abiturprüfung habe vorbereiten wollen und daher keine weiteren Aufregungen habe auslösen wollen.
Das Gericht folgte weitgehend der Anklageschrift, die sich auf die Aussagen des Opfers stützte. Die kindliche Naivität, die Unerfahrenheit und das Vertrauen des Jungen habe der damalige Präfekt ausgenutzt. Das Kind habe damals dieser die sexuellen Handlungen als «notwendig» angesehen, um sich weiter die Zuneigung des Paters zu sichern. Zudem sei der Schüler zum Stillschweigen verpflichtet worden – dadurch habe er Vorteile bekommen.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass dieser keine Vorstrafen gehabt habe. Zudem seien die Taten lange her. Zudem habe er sich beim Opfer sowohl im ersten Prozess als auch jetzt entschuldigt. G. sei von seiner Vergangenheit nun eingeholt worden: Er könne nie wieder in seinen früheren Beruf als Priester und Ordensmann zurückkehren.
Quelle: dpa