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Karlsruhe

Kinder müssen bei Pflegeversicherung berücksichtigt

Familien mit mehreren Kindern müssen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bessergestellt werden als Kinderlose und kleinere Familien. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Demnach müssen die Beitragssätze für die Eltern entsprechend der konkreten Zahl der Kinder bis Ende Juli 2023 angepasst werden.

Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien der Aufwand und die damit verbundenen Kosten.

Dass bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, sei hingegen okay, so die Karlsruher Richter*innen.

Quelle: dpa