Eltern aus Mutterstadt werden Kinder entrissen
Eine schreckliche Vorstellung für alle Eltern: Die eigenen Kinder müssen aufgrund falscher Beschuldigungen zu Pflegeeltern gegeben werden...
Eine schreckliche Vorstellung für alle Eltern: Die eigenen Kinder müssen aufgrund falscher Beschuldigungen zu Pflegeeltern gegeben werden...
Eine unfassbare Vorstellung…
Es muss eine schreckliche Vorstellung sein: Die eigenen Kinder müssen aufgrund falscher Beschuldigungen zu Pflegeeltern gegeben werden. Einem Elternpaar aus dem pfälzischen Mutterstadt ist genau das passiert. Aufgrund des Verdachts auf Kindesmisshandlung wurden die Kinder aus der Familie gerissen und zu Pflegeeltern gebracht.
Verdacht auf Kindesmissbrauch
Bei dem heute drei Jahre alten Sohn wurden Auffälligkeiten am Gehirn festgestellt, was zum Verdacht der Kindesmisshandlung führte. Die Rechtsmedizin in Mainz sollte hierbei klären, ob ein Misshandlungsfall vorliegt. Eine Ärztin wurde hierbei als Gutachterin beauftragt. Ihrer Ansicht nach, sei eine Misshandlung „äußert wahrscheinlich“. Das Familiengericht brachte die Kinder getrennt voneinander bei Pflegefamilien unter.
Es war eine Erbkrankheit
Ein späteres Gutachten sorgte für Wirbel: Es handelte sich nicht um Spuren von Misshandlungen, sondern um eine Erbkrankheit. Die beiden Söhne leiden demnach unter einem sogenannten Wasserkopf. Folglich können schon bei geringsten Erschütterungen Blutgerinnsel entstehen. Der ursprüngliche Verdacht konnte nicht aufrechterhalten werden, sodass die Kinder wieder zurück zu ihren Eltern durften. Die Kinder waren insgesamt sechs Monate bei Pflegeeltern untergebracht. Die Söhne sind nach Aussage des Vaters heute in psychologischer Betreuung.
Eltern fordern Schmerzensgeld
Die Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben vor dem Mainzer Landgericht Klage gegen das Uniklinikum Mainz und eine Ärztin, die das Gutachten erstellt hat, erhoben. Sie fordern mindestens 80.000 Euro Schmerzensgeld. Die Ärztin war zum Prozessauftakt nicht erschienen. Ein Attest bescheinigte, dass die Frau nicht verhandlungsfähig sei. Die Eltern werfen der Gutachterin vor, aufgrund mangelnder Sorgfalt das Gutachten falsch erstellt zu haben. Sie habe sich nur auf Arztberichte gestützt und die Kinder nie persönlich angesehen und untersucht. Das Gericht muss jetzt die Frage klären, ob die Ärztin fahrlässig gehandelt hat.