Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021

Einigung auf weitere Hilfen für Firmen und Solo-Selbstständige

Wirtschafts- und Finanzministerium haben sich auf weitere Hilfen für Firmen in der Corona-Krise geeinigt. Auch die Kultur- und Unterhaltungsbranche sollstärker als bisher profitieren.

22 Milliarden Euro für "Überbrückungshilfe III", 14 Milliarden für "Novemberhilfe"

Geschlossene Restaurants, leere Innenstädte, Kultur auf Sparflamme: Unternehmen und Solo-Selbstständige dürfen in der
Krise mit einem weiteren Corona-Hilfspaket im Umfang von 22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 rechnen. Bei der Zahl handelt es sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur um das geschätzte Programmvolumen für die von Januar bis Ende Juni 2021 geplante «Überbrückungshilfe III», auf die sich Wirtschafts- und Finanzministerium zuvor geeinigt haben.

Bei der zudem verabredeten Konkretisierung der «Novemberhilfe», die Umsatzeinbußen während des Teil-Lockdowns ausgleichen soll, wird nun nach Schätzungen von einem Volumen von etwa 14 Milliarden Euro ausgegangen. Bisher stand ein Volumen von etwa 10 Milliarden Euro im Raum. Im Rahmen der Konkretisierung wird klargestellt, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt sind. Damit wird nach Angaben beider Ministerien sichergestellt, dass auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen Novemberhilfe erhalten können.

Hilfen auch für Selbstständige aus Kultur- und Veranstaltungsbranche

Auch mittelbar vom Teil-Lockdown wegen Corona betroffene Unternehmen sollen nach der Einigung Anträge stellen können, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahen betroffenen Unternehmen erzielen. Dies helfe etwa Unternehmen und Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechnikern, Bühnenbauern oder Beleuchtern.

Teil der Überbrückungshilfe III ist auch die sogenannte Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. Sie soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Die volle Pauschale soll gezahlt werden, wenn der Umsatz des Solo-Selbstständigen während der siebenmonatigen Laufzeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz im Jahr 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist, geht aus einem gemeinsamen Papier von Wirtschafts- und Finanzministerium hervor.

Quelle: dpa