Dieser Stadt droht bald ein Diesel-Fahrverbot
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will per Zwangsvollstreckung ein Diesel-Fahrverbot im hessischen Limburg durchsetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will per Zwangsvollstreckung ein Diesel-Fahrverbot im hessischen Limburg durchsetzen.
Saubere Luft per Zwangsvollstreckung
Dieser Stadt droht bald ein Diesel-Fahrverbot
Hoher Schadstoffausstoß durch Diesel-Fahrer
In Limburg herrscht dicke Luft: An fast allen Messstationen wird das gesundheitsschädliche Stickoxid-Limit überschritten. Hauptverursacher sind Dieselfahrzeuge.
Eigentlich ist das Hessische Umweltministerium zur Einhaltung der Grenzwerte verpflichtet. Nachdem sich die Landesregierung aber geweigert hat, einem entsprechenden Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nachzukommen, klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband im Februar 2015 vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden.
Lautes Schweigen der Landesregierung beim Dieselgate
In seinem Urteil vom Juni 2015 fordert das Verwaltungsgericht die Einführung einer Umweltzone im hessischen Limburg. Außerdem soll ein Gesamtkonzept zur Grenzwerteinhaltung erstellt werden. Darüber hinaus hat das Gericht in Wiesbaden konkrete Prüfanträge, wie Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, die Einführung eines Bürgertickets oder aber einer City-Maut formuliert.
Doch weder die Prüfung einzelner Maßnahmen noch die Weiterführung des geltenden Luftreinhalteplans sind bislang erfolgt. Aus diesem Grund hat die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt.
Zwangsvollstreckung als letzter Ausweg
Diese Untätigkeit zu Lasten der Gesundheit der Bürger muss ein Ende haben", fordert Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Bislang sind in 82 Städten in Deutschland Umweltzonen eingeführt worden. "Wir sehen die Einleitung von zwangsvollstreckungsmaßnahmen als letztes Mittel, um die zuständige Behörde zur Ausübung ihrer Pflichten zu zwingen.
Dem hessischen Umweltministerium droht jetzt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, wenn die Frist des Luftreinhalteplans nicht fristgerecht nachgebessert wird. Sollte die Landesregierung auch dann nicht reagieren, kann das Zwangsgeld erneut festgesetzt werden.
Quelle: dpa