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Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen

AKTUELL: Diese Corona-Regeln gelten bis 14. Februar

Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich auf weitere Verschärfungen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt. Das sind die Eckpunkte.

Die neuen Regeln im Überblick

Bund und Länder haben sich am heutigen Dienstag darauf verständigt, den zunächst bis Ende Januar befristeten Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern.

Auf diese strengeren Regeln haben sich Bund und Länder geeinigt (zusätzlich zu den bestehenden Corona-Regeln):

  • Für den öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften wird das Tragen einer medizinischen Maske (etwa FFP2-Maske) vorgeschrieben
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen. Dort, wo es nicht geht und Abstände nicht eingehalten werden können, sollen Masken an die Belegschaft ausgegeben werden.
  • Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot
  • In Ländern bzw. Landkreisen mit hoher 7-Tage-Inzidenz sollen „umfassende Maßnahmen“ beschlossen werden können. Die Wörter "Corona-Leine" und "Ausgangssperren" wurden jedoch wörtlich gestrichen.
  • Die Schulen sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.