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Kosten für Hochrisikospiele müssen geteilt werden

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich für rechtens erklärt.

Damit darf die Hansestadt den Verband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen.

Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei.

Voraussichtlich geht der Streit nun vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Eine Revision wurde zugelassen.

Quelle: dpa