Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Städte können Fahrverbote für Diesel verhängen
Diesel-Fahrverbote sind in Städten in Zukunft grundsätzlich zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht eben entschieden.
Diesel-Fahrverbote sind in Städten in Zukunft grundsätzlich zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht eben entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssen nun den Luftreinhalteplan auf seine Verhältnismäßigkeit prüfen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Quelle: dpa