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NRW: Bonn

Kartellamt beschränkt Facebook

Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem «Like»-Button untersagt.

Das sei unfairer Wettbewerb, so die Behörde. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie.

Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren.

Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden.

Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern.

Quelle: dpa