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Frühere Booster-Anmeldungen, 2G, Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten

Das sind die neuen Corona-Regeln in RLP

Gesundheitsminister Clemens Hoch hat heute Details zu den neuen Corona-Regeln bekanntgegeben, die ab Mittwoch gelten

Anmeldungen zur Auffrischungs-Impfung früher möglich

Ab sofort können sich Menschen in Rheinland-Pfalz schon fünf Monate nach der letzten Spritze für eine Auffrischungsimpfung gegen Corona anmelden. Bisher war das erst nach sechs Monaten möglich.
Vom 1. Dezember an werde die Registrierung dann bereits vier Monate nach der Zweitimpfung möglich sein. Dann werde auch das Mainzer Impfzentrum als neuntes von früher 32 wieder geöffnet sein.

«Die, die sich bis gestern registriert haben beim Land, bekommen ein Angebot von Biontech», sagte Hoch. Dies gelte auch für Unter-30-Jährige, «weil es so empfohlen ist». «Für alle anderen haben wir genug Moderna.»

Ab Mittwoch gilt flächendeckend 2G - im ÖPNV und auf der Arbeit greift 3G

Weil die Hospitalisierungsinzidenz über 3 gestiegen ist, gilt künftig die 2G-Regel flächendeckend etwa bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder in Hotels - also Zutritt nur für Genesene oder Geimpfte. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche. Steigt die Hospitalisierungsinzidenz über 6 (Stufe 2) sollen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen gelten. Das wird als 2G plus bezeichnet.

In Bus und Bahn, auf der Arbeit und in Hochschulen greift die 3G-Regel.

Maskenpflicht drinnen wie draußen

Es gelte jetzt «lückenlos die Maskenpflicht, drinnen wie draußen» und damit auch auf Weihnachtsmärkten, sagte Hoch. Überall dort, wo es organisatorisch machbar sei, würden die Kommunen auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regelung einführen - insbesondere da, wo es Zugangskontrollen gebe. Dort, «wo es etwas weiter auseinandergezogen ist» gelte 3G.

Quellen: dpa, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz