Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Narren und Jecken aufgepasst!

Das Knipsen von Besoffenen ist strafbar!?

Schnappschüsse von Party-People in angetrunkenem oder berauschtem Zustand bringen Dir schnell Ärger...

Gesetzesänderung: Welche Fotos darf man noch schießen?

Gerade in der fünften Jahreszeit sind viele Menschen auf den Straßen unterwegs.
Das Smartphone ist immer griffbereit und ready für jede Menge Partypics.
Doch Vorsicht, eigentlich lustig gemeinte Partybilder können Dir schnell zum Verhängnis werden: Eine Gesetzesänderung verbietet es von nun an, Partyleichen abzulichten.

Für die Veröffentlichung von Fotos und Videos gibt es jetzt neue gesetzliche Regelungen. Im 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches geht es neben dem sexuellen Missbrauch und Nacktfotos Minderjähriger auch um die Verbreitung von Bildern im Netz.

Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio

In Absatz 3, sowie in Absatz 1 und 2 des Paragrafen 201a ist festgehalten, dass , wenn man unbefugt eine Bildaufnahme „herstellt oder überträgt“, die die „Hilflosigkeit einer anderen Person“ zur Schau stellt. Hierzu zählen auch Bilder von Betrunkenen auf Partys. Hier ist nun nicht mehr nur das Verbreiten des Fotos verboten, sondern auch schon das Knipsen selbst.

Ebenfalls strafbar macht man sich alleine schon beim Herumzeigen oder bei der Verbreitung von Bildern im Netz, die dem Ansehen der abgebildeten Person schaden könnten. Ausnahmen gelten hier für Zwecke wie Kunst oder die Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens. Also liebe Narren und Jecken: Aufgepassen bei der Motivwahl!