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Verschärfte Testpflicht ab 01.08.: So läuft die Reiserückkehr

Egal ob per Auto, Zug oder Flugzeug - wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich vor der Einreise nach Deutschland künftig testen lassen. Die Bundesregierung hat die allgemeine Testpflicht für die Reiserückkehr offiziell beschlossen.
Das müssen Urlaubsrückkehrer*innen nun beachten.

Testpflicht ab zwölf Jahre

Die neuen Regeln für die Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung durch heimkommende Sommerurlauber*innen bremsen. Es sei nötig, "die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können, berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf den Entwurf des Gesundheitsministeriums. Mit der generellen Testpflicht für Reiserückkehrer*innen soll eine zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen möglichst weit nach hinten verzögert werden. Der Beschluss des Kabinetts wird für diesen Freitag erwartet. Für alle Reisenden ab zwölf Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt dann ab Sonntag (01.08.) eine Testpflicht, darauf hat sich die Bundesregierung am Donnerstag geeinigt. Bisher waren davon nur Flugreisende betroffen, die vor dem Abflug einen negativen Test vorlegen mussten. Nun müssen alle Reiserückkehrer, egal ob sie mit dem Zug, dem Schiff oder dem Auto nach Deutschland einreisen "entweder einen negativen Test, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis vorweisen können", berichtete die "Bild" unter Berufung auf die Kabinettsvorlage. Ein Antigen-Test ist dafür ausreichend.

Sonderregelung für Grenzpendler*innen

Ausgenommen von der generellen Testpflicht sind  Grenzpendler*innen und Durchreisende. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. An den Grenzen soll stichprobenartig kontrolliert werden, sagte ein Vertreter der Bundespolizei. 

Bei Ausreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein – auch bei Geimpften.

Dreyer spricht sich für breite Testpflicht aus

Für die verschärfte Testpflicht hatte sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer bereits im Vorfeld ausgesprochen. "[...] so ein Test ist, ehrlich gesagt, kein großer Aufwand, den man machen kann. [...]  und zum Anderen, weil es einfach mehr Sicherheit gibt, dann in einer Zeit , wo die Schulen wieder losgehen, die Kitas wieder losgehen – wir wollen das sichergestellt haben," so Dreyer.

Nur noch zwei Kategorien von Risikogebieten

Laut dem Entwurf sei auch eine Änderung der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko geplant. Künftig
soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100" sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Die Stufe eines "einfachen" Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner*innen in
sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der "Hochinzidenzgebiete" mit Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200, berichtet die dpa. 

Hochrisikogebiete: 10 Tage Quarantäne

Vorgesehen ist laut dem Entwurf für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann. Eine dafür zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests statt Schnelltests sollte dem Vernehmen nach voraussichtlich entfallen. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden.
Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.
 

Quelle: dpa