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Auf bis zu 20 Wochen ausgeweitet

Bei geschlossener Kita: Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Mütter und Väter geeinigt, deren Kinder wegen der coronabedingten Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können.

Entschädigungsanspruch für Eltern

Ein entsprechender Änderungsantrag aus dem Bundesgesundheitsministerium, der laut dpa der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vorliegt, soll nach Ministeriumsangaben an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Demnach soll der Entschädigungsanspruch für Elternpaare in der Zeit, in der wegen der Corona-Epidemie Kitas und Schulen geschlossen sind oder nur Notbetrieb anbieten, von bislang längsten je sechs auf maximal je zehn Wochen verlängert werden. Für Alleinerziehende wird der Anspruch auf bis zu 20 Wochen ausgeweitet.

67 Prozent des Nettoeinkommens

„Berufstätige Eltern tragen derzeit eine große Last. Solange Kindergärten und Schulen nicht wieder verlässlich für alle geöffnet sind, brauchen hier viele unsere besondere Unterstützung“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Zeitung. „Deshalb verlängern wir die nachrangige Lohnfortzahlung je Elternteil auf bis zu zehn und für Alleinziehende auf bis zu 20 Wochen. Das gibt die nötige Sicherheit in ungewisser Lage.“

Die Verdienstausfälle für Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, werden vom Staat zu 67 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt. Die Lohnfortzahlung ist allerdings auf 2.016 Euro pro Monat gedeckelt.

Quelle: dpa