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Was bedeutet welche Stufe?

Gelb-Orange-Rot: Dreistufiger Corona-Warnplan für Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist ein neuer dreistufiger Corona-Warn- und Aktionsplan in Kraft getreten, mit dem das Land flexibel auf die Entwicklung reagieren will.

Am Dienstag in Kraft getreten

Ein „Grün“ gibt es bei dieser besonderen "Ampel" nicht: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen dreistufigen Warn- und Aktionsplan zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erarbeitet, der am Dienstag in Kraft getreten ist.

Er sieht auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte die drei Warnstufen Gelb, Orange und Rot mit jeweils speziellen Regelungen und Einschränkungen vor, die bei Bedarf schrittweise gesteigert oder zurückgenommen werden können.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing Lichtenthäler (beide SPD) haben den Plan am Dienstag vorgestellt. Er trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Mit Stand Dienstagmittag war nirgends in Rheinland-Pfalz eine Warnstufe erreicht.

Farbe Grün fehlt bei Alarmplan

Die Farbe Grün fehlt bei dem Alarmplan. Dreyer hatte dazu vorher klar gemacht, dass sie das Bild einer Ampel "für weniger passend" hält. "Denn in der Corona-Pandemie stehen die Zeichen nicht auf Grün, das führt zu einer falschen Sicherheit", hatte sie noch am Montag gesagt. Sie habe aber nichts dagegen, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Ampel die Rede sei, fügte sie am Dienstagabend hinzu.

Der vorgelegte Warn- und Alarmplan soll eine Handlungsempfehlung für die kommenden Wochen sein. Die örtlichen Behörden sollen befugt und notfalls auch verpflichtet sein, über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen, aber auch Ausnahmen anzuordnen, teilte die Landesregierung mit. Automatismen sollen keine ausgelöst werden. Außerdem soll berücksichtigt werden, ob die Fälle auf ein eingrenzbares Geschehen - beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung - zurückzuführen sind.

DIE EINZELNEN STUFEN:

GELB – „Warnstufe“

…tritt in Kraft bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 20 Fällen über fünf Tage. In dieser Phase soll an die Bevölkerung appelliert werden - wie auch bei den anderen beiden Farben die Einschränkung - sich verantwortungsvoll zu verhalten, die Hygieneregeln einzuhalten und zu lüften.

ORANGE – „Gefahrenstufe“

Am ersten Tag, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert 35 Fälle erreicht, tritt auf Einladung des Gesundheitsministeriums eine regionale Corona-Task-Force zusammen. Sie besteht aus Vertretern der jeweils betroffenen Kommunen, Ordnungsbehörden, des Gesundheitsamts, von Gesundheits-, Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kommunalen Spitzenverbände und der Polizei. Dieses Gremium empfiehlt dann die jeweiligen Maßnahmen.

In dem Plan werden als Beispiele genannt:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter
  • Erweiterung der Maskenpflicht zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen
  • Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern
  • keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten
  • Verbot von Kontaktsport

ROT – „Alarmstufe“

…tritt in Kraft bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen über fünf Tage. Die Task Force gibt in diesem Fall Empfehlungen für regionale Maßnahmen mit dem Hauptziel, eine flächendeckende Ausbreitung des Corona-Geschehens zu verhindern.

Als Beispiele werden in dem Plan folgende Einschränkungen - zusätzlich zur Stufe Orange - aufgeführt:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 Quadratmeter
  • Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen
  • Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen
  • Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen
  • Etablierung von Notbetreuungen
  • Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen
  • weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern
  • Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche
  • Entscheidung über Sperrstunden
  • Beherbergungsverbot für Bürger in einigen Bundesländern

Quelle: dpa