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Baden-Württemberg: Stuttgart

Harte Strafen für Gruppen auf Straßen - neuer Corona-Bußgeldkatalog!

Die Zahl der Coronavirus-Fälle steigt in Deutschland weiter an. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, hat nun auch das Land Baden-Württemberg einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung veröffentlicht. Wer meint weiter Corona-Partys feiern zu müssen, kann sich auf Strafen bis zu 1000 Euro einstellen.

Härtere Strafen für Verstöße gegen das Kontaktverbot

Wer sich uneinsichtig zeigt und sich nicht an die Corona bedingten Verordnungen hält, der darf künftig tief in die Tasche greifen. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus legt das Land Baden-Württemberg einen Zahn zu: Nach der geänderten Rechtsverordnung über Infektionsschützende Maßnahmen, die am Sonntag in Kraft trat, drohen empfindliche Strafen.

Wer sich mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, dem droht jeweils ein Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro. Für Gastronome oder Friseure wird es noch teurer, wenn sie weiterhin Friseursalons, Bars oder Clubs betreiben. Hier muss mit Strafen zwischen 2500 und 5000 Euro gerechnet werden. Und wer trotz Verbots ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, riskiert ein Bußgeld zwischen 250 und 1500 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es bis 25 000 Euro teuer werden.

Mehrheit der Menschen hält sich an Regeln

Wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in einer gemeinsamen Mitteilung am Sonntag betonten, verhalte sich die Mehrheit der Menschen verantwortungsvoll, dennoch gebe es noch immer eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Mit dem neuen Bußgeldkatalog hätten die Kommunen eine einheitliche Handhabe, zudem bringe er für die Bürger eine Transparenz.

Die Landespolizei wird mit Hochdruck die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter überwachen, heißt es weiter in der Mitteilung. Strobl sowie Lucha appelieren an die Bürger sich an die Regeln zu halten. „Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen,“ zitiert die dpa Gesundheitsminister Lucha.

Verhaltensregeln für Betriebe und Einrichtungen 

Neu sind auch die Verhaltensregeln für alle Betriebe und Einrichtungen, die weiterhin offen bleiben dürfen: Sie müssen den Zutritt steuern, Warteschlangen vermeiden und dafür sorgen, dass ein Abstand von möglichst zwei Metern, mindestens aber von eineinhalb Metern, zwischen Personen eingehalten wird.

Ausnahmen vom Veranstaltungs- und Ansammlungsverbot gibt es für Blutspendetermine sowie für andere Veranstaltungen der medizinischen Versorgung. Poststellen und Paketdienste dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Auch Einzelhändler für Gase, insbesondere medizinische Gase, dürfen weiter geöffnet haben.

Notbetreuung für Kinder auch in den Ferien

Die Notbetreuung für Kinder ist demnach auch während der Ferienzeit gewährleistet. Voraussetzung bleibt, dass beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen einer kritischen Infrastruktur arbeiten.

Die Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger, fasst die Deutsche Presse-Agentur zusammen. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, sind nicht von Schließungen betroffen.