Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Baden-Württemberg: Karlsruhe

Berechnung der Grundsteuer muss neu geregelt werden

Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig.

Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Die Bundesregierung muss bis Ende 2019 eine Neuregelung finden.

Es geht um die Einheitswerte für Grundstücke. Die sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden, um Veränderungen der Bebauung und des Umfeldes zu berücksichtigen. Das ist aber nie geschehen. Die Einheitswerte in Westdeutschland stammen also aus dem Jahr 1964. Damit bleibt die gesamte Entwicklung des Immobilienmarktes in dieser Zeit außer Acht. 

Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein. 

Für eine neue Festsetzung gibt es mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand. Je nach Art von Grundstück und Immobile könnte sie zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Die Entscheidung ist deshalb so wichtig, weil sie alle betrifft: Kommunen, Hausbesitzer und Mieter. 

Quelle: dpa