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Mehr Verbraucherschutz für Pauschalurlauber

Der Bundestag hat die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt.

Reisende haben künftig einen besseren Schutz, wenn es Pannen gibt oder der Anbieter pleite geht.

Im Gegenzug dürfen Reiseveranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn den Preis nachträglich anheben.

Der Bundestag hat zudem beschlossen, das künftig sogenannte Kinderehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind und den Paragraf der Majestätsbeleidigung abgeschafft, der durch das Böhmermann-Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan in die Schlagzeilen geraten war.

Quelle: dpa