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Erweiterung für Elektronische Fußfessel

Die elektronische Fußfessel darf künftig in weiteren Bereichen angewendet werden. Das hat der Bundestag am Abend beschlossen.

Der Bundestag hat am Abend die Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel noch einmal erweitert. Damit dürfen die Sicherheitsbehörden künftig auch diejenigen per Fußfessel überwachen, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Haft saßen. Daneben kann dieses Insturment dann auch schon nach einer zweijährigen Gefnängnisstrafe angeordnet werden. Schon vorher hatte das Parlament dem Bundeskriminalamt den Fußfessel-Einsatz bei sogenannten "Gefährdern" erlaubt.