Bundestag beschließt zusätzliche Kinderkrankentage
Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen.
Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen.
Der Bundestag beschloss wegen der Corona-Krise, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.
Im Bundesrat ist am Montag eine Sondersitzung geplant, um die Gesetzesänderung abschließend zu beraten. Die Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.
Quelle: dpa