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Einigung bei Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen.

Bund und Länder einigten sich am Abend im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien.

Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen.

Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern - vor allem im Osten - gibt es schon einen Anspruch. In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden.

Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten gefordert.

Quelle: dpa