Böhmermann-Klage gegen Merkel abgewiesen
Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan zu kritisieren.
Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan zu kritisieren.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Merkel abgewiesen. Böhmermann wollte Merkel verbieten lassen, sein Schmähgedicht gegen Erdogan als ein weiteres Mal als "bewusst verletzend" zu bezeichnen.
Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Böhmermann noch Merkel nahmen an der Gerichtsverhandlung heute teil. Sie ließen sich durch Anwälte vertreten.
Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Das ist mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts aber offensichtlich nicht mehr gegeben.
Quelle: dpa