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Karlsruhe/Berlin

Regierung muss beim Klima nachbessern

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Damit waren Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer - unter anderem Fridays for Future - zum Teil erfolgreich.

Zur Begründung hieß es, die Beschwerdeführer*innen seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt.

Das Klimaschutzgesetz legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.

Quelle: dpa