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Nutzung als reine Sparanlage geht nicht

Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen

Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In der anhaltenden Niedrigzinsphase hatten die Bausparkassen ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250.000 Verträge gekündigt. Der einst festgeschriebene Zinssatz ist für sie inzwischen zu teuer. Denn viele Bausparer verzichten darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Stattdessen nutzen sie den Vertrag lieber als lukrative Sparanlage.

Das geht so nicht, urteilten die Karlsruher Richter. Wenn der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif ist, haben die Institute ein Kündigungsrecht. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen sind also rechtens. Außerdem ist für die Kassen jetzt der Weg frei, um weitere Verträge kündigen zu können.