Keine Rettungsgasse: Einsatzkräfte legen zwei Kilometer zu Fuß zurück
Eine fehlende Rettungsgasse hat die Arbeit der Einsatzkräfte bei einem Unfall auf der BAB 7 massiv behindert.
Eine fehlende Rettungsgasse hat die Arbeit der Einsatzkräfte bei einem Unfall auf der BAB 7 massiv behindert.
Auf der BAB 7, zwischen dem Kreuz Kassel-Mitte und der Anschlussstelle Kassel-Ost ereignete sich am Freitag ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Beim Auffahren auf die BAB 7 streifte ein PKW einen Sattelzug. Das Auto wurde durch den Zusammenstoß auf den linken Fahrstreifen geschleudert, wo es mit einem weiteren Wagen kollidierte. An allen Unfallbeteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden, der sich auf insgesamt 10.500 Euro belaufen.
Die Fahrbahn musste für ca. 70 Minuten voll gesperrt werden, es bildete sich ein etwa sechs Kilometer langer Rückstau. Die Einsatzkräfte hatten erhebliche Probleme zeitgerecht zur Unfallstelle vorzudringen. Da durch die bereits angestauten Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse gebildet wurde, mussten sowohl die Polizeikräfte, als auch die Besatzungen zweier Rettungswagen die letzten zwei Kilometer zu Fuß zurücklegen, um sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Auch ein vorsorglich in ein Kasseler Krankenhaus eingelieferter Beteiligter konnte dieses nach kurzer Untersuchung wieder verlassen.
Immer wieder ereignen sich ähnliche Fälle auf Deutschlands Autobahnen: Durch nicht korrekt oder überhaupt nicht gebildete Rettungsgassen wird Einsatzkräften unnötig die Arbeit erschwert und Menschleben werden gefährdet. Erst vor wenigen Wochen kam es im bayerischen Pegnitz zu einem Unfall, bei dem die Feuerwehr kaum Chancen hatte die Unfallstelle zu erreichen.
Seit 2017 gibt es neue Regelungen für das Bilden einer Rettungsgasse. Es spielt fortan keine Rolle mehr für die Rettungsgasse, wie viele Fahrstreifen eine Fahrbahn hat. Die Gasse wird immer rechts neben dem äußersten linken Fahrstreifen gebildet.
Quelle: Polizei