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Corona-Virus in Rheinland-Pfalz

Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit

Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium ermöglicht wegen des Coronavirus Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit.

Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit kann auf Antrag gelockert werden

Künftig dürfen Beschäftigte in Logistikunternehmen für den Einzelhandel auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, um eine Versorgung etwa mit Hygieneartikeln in Supermärkten zu gewährleisten. Diese Ausnahmegenehmigungen beziehen sich laut Ministerium aber nur auf die Bereitstellung von Trockensortiment und Hygieneartikeln. Das Auffüllen der Regale in den Geschäften selbst müsse zudem weiterhin werktags erfolgen.

Regale wegen Hamsterkäufen teilweise leer

Hintergrund sind Vorratseinkäufe insbesondere von haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln in den vergangenen Tagen. Dies führte dazu, dass in einigen Supermärkten und Drogerien bestimmte Waren weitgehend ausverkauft waren oder sind. "Damit die Regale gerade zu Wochenbeginn wieder aufgefüllt sind, kann in den Warenlagern in Rheinland-Pfalz das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit jetzt auf Antrag gelockert werden", erklärte die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in einer Pressemitteilung.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz