Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Ausgangssperre erst ab 22 Uhr – Schulschließungen ab Inzidenz von 165
Union und SPD einig
Nach Informationen von Welt hat sich die große Koalition auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt.
Ausgangsbeschränkung
Ausgangsbeschränkungen sollen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Kreisen und Städten gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird, so ein Welt-Bericht. Demnach soll es von 22 bis 24 Uhr weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.
Ursprünglich war von einer Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr die Rede gewesen.
Distanzunterricht
Auch beim Thema Schulunterricht gibt es laut Welt eine Einigung. Wird hier die Inzidenz 165 überschritten, soll Distanzunterricht verpflichtend sein. Ursprünglich war eine Inzidenz-Schwelle von 200 vorgesehen gewesen.
Kinder soll es außerdem möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen.
Testangebot in Unternehmen
Darüber hinaus sollen Unternehmen verpflichtet werden, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmer*innen ein verpflichtendes Testangebot zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Welt / dpa