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Alltagssituationen und kuriose Vorfälle

Aktuelle Gerichtsurteile, die Autofahrer*innen kennen sollten

Ob Unfall an der Bushaltestelle, Ausreden beim Telefonieren am Steuer oder Schaden in der Waschanlage. Diese Gerichtsurteile, solltest du kennen.

Vor roter Ampel nochmal Gas geben

Wenn Autofahrer vor der Ampel bei Gelb Gas geben, begehen sie einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß. In einem konkreten Fall wurde ein Autofahrer von zwei Polizist*innen beobachtet, die sahen, wie er sein Fahrzeug noch zwei bis drei Autolängen vor der Haltelinie beschleunigte. Das Kammergericht Berlin verurteile ihn daher zur doppelten Geldbuße von 200 Euro.
 

Unfall an Bushaltestelle: Schuldfrage

Sobald ein Linienbus von der Haltestelle losfährt, muss er rechtzeitig blinken und sich versichern, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht stark bremsen müssen. In einem bestimmten Fall wollte ein Autofahrer an einer Haltestelle am Bus vorbeifahren, als dieser genau in diesem Moment losfuhr, wodurch beide Fahrzeuge zusammenstießen. Der Busfahrer konnte nicht beweisen, dass er rechtzeitig geblinkt hatte. Daher musste sein Arbeitgeber den größten Teil des Schadens ersetzen.
OLG Celle, Urteil vom 19.11.2021, Az.: 14 U 96/21
 

Radmuttern nach Reifenwechsel selbst nachziehen?

Die Werkstatt weißt nach einem Reifenwechsel meist darauf hin, dass die Radmuttern nachgezogen werden müssen. Das Oberlandesgericht München sieht keine Mitschuld des Kunden oder der Kundin, wenn diese Anweisung nicht beachtet wurde. Nach einem fachgerechten Reifenwechsel und ohne konkrete Anhaltspunkte für eine nicht fachgerechte Montage, darf sich der Kunde oder die Kundin darauf verlassen, dass die Radmuttern fest sitzen, sagt das Gericht. Die Kund*innen müssen die Radmuttern nicht kontrollieren. Daran ändert auch ein Hinweis auf der Rechnung oder eines Aufklebers nichts.
OLG München, Urteil vom 19.5.2021, Az.: 7 U 2338/20
 

Handy am Steuer

Trotz Beweisfoto, das deutlich zeigte, dass der Autofahrer sein Handy während des Fahrens am rechten Ohr hielt, hatte er eine kreative Ausrede parat. Er habe das Handy nicht am Ohr gehalten, sondern eine Handyspange getragen, in der das Gerät steckte. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 200 Euro.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.8.2021, Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20

Unfall in der Waschanlage

In einem konkreten Fall ließ ein Autofahrer sein Fahrzeug in einer Waschanlage mit Transportband reinigen. Am Ende der Waschstraße schaltete die Ampel auf Grün. Das Auto sprang aber nicht sofort an, sondern erst nach einer Weile beim zweiten Versuch. Der nachfolgende Autofahrer bremste, weil er befürchtete dem Vordermann aufzufahren. Durch das Bremsen rutschte das Auto vom Transportband und stieß gegen den Trockner der Waschanlage, wodurch der Wagen erheblich beschädigt wurde. Den Schaden musste der Fahrer zum großen Teil selbst tragen.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19

Quelle: ADAC