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Kleine Wahllokale sollen schließen

Änderung der Bundeswahlordnung sorgt für Streit in Rheinland-Pfalz

Eine Änderung der Bundeswahlordnung sorgt in Rheinland-Pfalz für Ärger, weil kleinere Wahllokale geschlossen werden sollen.

Die CDU-Landesvorsitzende und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sieht die Verantwortung dafür beim Landeswahlleiter. Dieser und das Innenministerium dagegen sehen den Bundesinnenminister in der Pflicht. 

Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses sollten bei der Bundestagswahl keine Urnen mit weniger als 50 Stimmen mehr in einem einzelnen Wahllokal ausgezählt werden, erläuterte der Landeswahlleiter die Neuerung. Diese Änderung wirke sich aufgrund der besonders kleinteiligen Gemeindestruktur in Rheinland-Pfalz stärker aus als in den anderen Bundesländern. Der Landeswahlleiter und das Innenministerium hätten sich wegen dieses Problems bereits mehrfach erfolglos mit Vorschlägen an den Bundesgesetzgeber gewandt. 

Klöckner forderte Landeswahlleiter Marcel Hürter am Freitag in einem Brief dagegen auf, «umgehend von Ihrer Ansage zur Schließung kleinerer Wahllokale Abstand zu nehmen». Nicht die Änderung der Bundeswahlordnung sondern deren Umsetzung durch den Landeswahlleiter sei das Problem. Denn: «Die Verordnung gibt lediglich vor, dass die Auszählung kleiner Wahlbezirke mit weniger als 50 Stimmabgaben gemeinsam mit anderen Wahlbezirken erfolgen soll», schreibt Klöckner. «Die Stimmabgabe selbst ist hiervon jedoch nicht betroffen.»

Die Kreiswahlleiter - und nicht der Landeswahlleiter oder gar das Innenministerium - müssten am Wahlabend anordnen, welche Wahlurnen wo zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammengelegt würden, so die Landeswahlleitung. Dies könne auch zu «nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung und Übertragung führen». Nach Auffassung von Klöckner dagegen «dürfte diese Verzögerung überschaubar sein».

Quelle: dpa