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Deutliche Corona-Lockerungen in Kraft

Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnungen werden die Schutzmaßnahmen ab heute deutlich gelockert.

Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.

Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht testen.

In Gastronomie und Hotellerie gilt wieder die 3G-Zugangsregel:

geimpft, genesen oder getestet. Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden. Cubs und Discos dürfen wieder öffnen, aber nur unter der 2G-plus-Regel. 

Im Sport heißt es außen und innen jetzt auch wieder 3G. Ebenso in Bädern, Thermen und Saunen. Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl fällt weg. 3G ist auch die Voraussetzung für den Besuch von Museen, Theatern und Kinos sowie für Kletterparks.

3G gilt zudem bei Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden. Die Maske ist ab 250 Menschen Pflicht, wenn keine festen Plätze eingenommen werden. Sie entfällt bei festen Plätzen und beim Essen und Trinken. Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Menschen gilt: 2G

Eine Ausnahme sind nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber einen aktuellen Test brauchen.

Die Obergrenzen bei Veranstaltungen werden noch einmal ausgeweitet: bei mehr als 2000 Menschen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 60 Prozent der Plätze genutzt werden und insgesamt nicht mehr als 6000. Bei mehr als 2000 Menschen gilt draußen: 75 Prozent der Platzkapazität, aber maximal 25 000 Menschen.

An den Schulen gelten wegen der Schutzpflicht nach den Winterferien erst von 14. März an Erleichterungen. Im Präsenzbetrieb der Hochschulen gilt weiterhin 3G, aber keine Maskenpflicht mehr. Die Hochschulen können aber selbst entscheiden, wann und wo die Maske Pflicht sein soll - etwa in großen Vorlesungen.

Quelle: dpa