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Verbraucherschutz und Landeskriminalamt warnen

Betrüger nutzen Zwei-Faktor-Methode bei Online-Banking aus

Onlinebanking soll durch die neue Zahlungsdienstrichtlinie, die am 14. September 2019 in Kraft trat, sicherer werden. Aktuell warnen jedoch Polizei und Verbraucherschutz vor der neuen Zwei-Faktor-Methode beim Onlinebanking. Betrüger machen sich ebendiese neue Richtlinie zunutze.

Neue Richtlinien in Kraft getreten

Die neue Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) sieht drei Änderungen für Bankkonten vor. Zukünftig können auch Drittanbieter auf Konten zugreifen, wenn Kunden dem zustimmen. Wollen Bankkunden auf ihr Online-Banking zugreifen, müssen sie sich ab dem 14. September mit der Zwei-Faktor-Methode identifizieren. Und zuletzt müssen Kartenzahlungen im Internet künftig immer mit zwei Faktoren freigegeben werden. Somit muss jeder Kunde seine Identität mit zwei voneinander unabhängigen Komponenten nachweisen.

Vorsicht vor Phishing-Mails

Durch die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie sollen Onlineeinkäufe durch eine Zwei-Faktor-Methode sicherer gemacht werden, doch gerade in dem Zusammenhang warnen nun die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor Betrug und Phishing, teilt der „Stern“ mit. Demnach kursieren Phishing-Mails, in denen Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kundendaten zu bestätigen, angeblich aufgrund der neuen Richtlinie. Tatsächlich werden die Verbraucher aber auf gefälschte Bankingportale geleitet, wo sie ihre Daten eingeben sollen und die Betrügern sie abgreifen können. Laut "Stern" soll es auch ähnliche Vorfälle beim Zahlungsdienst Paypal gegeben haben, wonach die Betrüger realistisch aussehende Mails an Kunden verschicken und darin aufgrund der neuen Richtlinie die Verifizierung des Kontos verlangen, ansonsten würde dies eingefroren werden. Laut Verbraucherschützer sollen solche E-Mails ignoriert, als Spam markiert und gelöscht werden.  

Anrufe sind nicht echt!

Die Betrüger würden sich aber auch im Rahmen von Prepaid-Kreditkarten zu schaffen machen. Eine Kundin habe einen Anruf erhalten, wonach man ihr gesagt hätte, dass ihre Kreditkarte nicht länger gültig wäre und ihr eine neue zugeschickt werde. Dafür sollte sie jedoch einhundert Euro bezahlen, die als Nachnahmebetrag bei der Postsendung fällig werden, berichtet der "Stern" weiter. 

In diesem Zusammenhang richten die Institute wichtige Informationen an Kunden:  Banken oder Zahlungsdienste fragen Bankkunden niemals per Telefon oder E-Mail ab. Kunden, die sich unsicher sind, wird geraten sich direkt mit ihrem Bankinstitut in Verbindung zu setzen.