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So kannst du dich wehren!

Abofalle Handy: Trotz Verbot reißt Ärger mit Drittanbietern nicht ab!

Aus Versehen ein Handy-Abo abgeschlossen? Eigentlich dürfte es Abofallen übers Smartphone durch eine Gesetzesänderung seit Februar eigentlich gar nicht mehr geben. Doch noch immer gehen Kunden Drittanbietern auf den Leim und plötzlich tauchen auf der Handyrechnung dubiose Leistungen auf. Das Ratgeberportal "Finanztest" warnt vor Schlupflöchern. So kann man sich wehren.

Redirect-Verfahren soll Kunden schützen

Egal ob Videos, Börsennews, Spiele oder Klingeltöne: Seit 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkanbieter beim Abschluss eines Abos für Drittanbieter-Leistungen oder Mehrwertdienste das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen, heißt es bei der Deutschen Presse-Agentur. Wenn jemand auf seinem Smartphone bei einem Drittanbieter durch Antippen etwas abonniert, wird er auf eine Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, um den Kauf abzuschließen. Und zwar per Tipp auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen".

Drittanbieterleistung als Provider-Leistung gekennzeichnet

Wie das Finanzportal "Finanztest" in seiner Ausgabe 11/20 berichtet, ist allein schon der Schutz lückenhaft. Dies zeigten zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es gebe viele Fälle, in denen der Kundenschutz ausgehebelt werde - etwa, indem die Drittanbieterleistung plötzlich als eigene Leistung des Providers deklariert werde, oder schlicht durch Anbieter-Wirrwarr.

Die Experten raten laut dpa daher Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen, wenn sie nichts bestellt haben. Sowohl bei Mobilfunkfirma als auch beim Drittanbieter sollte man schriftlich bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Nicht beirren lassen

Auch wenn der Provider als angeblichen Bestellbeweis nur ein unplausibles Konvolut aus Zahlen und Buchstaben vorlegt, ist dies noch lange kein Beweis für einen Vertragsabschluss. Kunden sollten sich auch dann nicht berirren lassen, denn so etwas sei kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung. Außerdem raten die Experten von Finanztest dazu den Anbieter der angeblichen Leistung bei der Polizei wegen Betrugs anzuzeigen. Das sei einfach online möglich.

Beschwerde einreichen

Zusätzlich ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (E-Mail: [email protected]) ratsam. Wichtig ist den Angaben zufolge, dass man keine Schlichtung beantragt, sondern Beschwerde einreicht. Sonst werde man aus formalen Gründen abgewiesen.

Zudem ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten, wenn Kunden das per E-Mail im Online-Kundenbereich, in der Kunden-App oder telefonisch verlangen. Die Sperre hilft den Experten zufolge aber offenbar nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist.