Wenn der Lohn zu spät kommt: Anspruch auf Entschädigung
Ein Arbeitnehmer muss es nicht einfach hinnehmen, wenn der Lohn zu spät oder unvollständig gezahlt wird. Man kann sich wehren – und auf eine Verzugspauschale pochen.
Ein Arbeitnehmer muss es nicht einfach hinnehmen, wenn der Lohn zu spät oder unvollständig gezahlt wird. Man kann sich wehren – und auf eine Verzugspauschale pochen.
Wie das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer sowohl bei einer unvollständigen Lohnzahlung als auch bei zu später Überweisung des Arbeitsgebers auf eine Verzugspauschale beharren. Das Gericht erklärte, dass der Geschädigte dann Anspruch auf eine 40-Euro-Zahlung hat. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung der Regelung zu den Verzugszinsen, die auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sind. Arbeitnehmer sollen so Druck auf ihre Vorgesetzten ausüben können, wenn diese den Lohn unpünktlich oder unvollständig überweisen.
Konkret behandelte das Gericht dabei den Fall eines Leiharbeiters, der seinen Arbeitgeber verklagte. Er verlangte eine 40-Euro-Pauschale, weil das Unternehmen ihm den Lohn nicht vollständig ausgezahlt hatte. In der ersten Instanz lehnte das Arbeitsgericht Aachen die Einmalzahlung ab. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln bekam der Mann dann aber Recht.
Quelle: Focus