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Auf das Kleingedruckte kommt es an…

So kommst du früher aus deinem Mobilfunkvertrag heraus

Wer mit seinem Mobilfunkvertrag unzufrieden ist, hat jetzt vielleicht die Chance vorzeitig aus diesem herauszukommen. Betroffen sind dabei Verträge, die im Kleingedruckten eine Laufzeitverlängerung von über zwei Jahren vorsehen, was laut Verbraucherzentrale rechtswidrig sei.

Zum Fall: Anerkennungsurteil bei Mobilcom-Debitel

Bei vielen Anbietern kann parallel zum Mobilfunkvertrag  auch ein Kaufvertrag für ein Smartphone abgeschlossen werden, wobei dieser dann in Raten abbezahlt werden kann. Problematisch ist, dass immer mehr Verbraucher bereits ein neues Handy wollen bevor der eigentliche Vertrag ausgelaufen ist. Mobilcom-Debitel hatte deswegen mittels einer Klausel den Abschluss eines neuen Vertrags angeboten, welcher sich mit weiteren 24 Monaten an den bereits  bestehenden anschließen würde, wie „T-Online“ berichtet. Dadurch würde sich die Vertragslaufzeit aber insgesamt über die gesetzlich erlaubte Dauer von zwei Jahren erstrecken.

Was Kunden wissen sollten

Das Landgericht Kiel hat die Anzeige der Verbraucherzentrale anerkannt und entsprechende Klauseln, die eine Verlängerung der Laufzeit auf über 24 Monate vorsehen, sind damit hinfällig. Nicht nur Nutzer von Mobilcom-Debitel, auch Kunden anderer Mobilfunkanbieter können bei einer solchen oder ähnlichen Formulierung im Kleingedruckten kurzfristig kündigen.

Wichtig: Zu beachten ist allerdings, dass nur die vertragliche Nutzung des Mobilfunknetzes aufgehoben werden kann, der Kaufvertrag und die monatlichen Ratenzahlungen eines Smartphones bleiben bestehen.