Die Verbraucherschützer raten dazu, keine Verträge am Telefon abzuschließen. Zusätzlich wird empfohlen, sich bei Bedarf mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu setzen, um sich Informationen über andere Tarife einzuholen. Außerdem kann man als Kunde die Verarbeitung der persönlichen Daten zu Werbezwecken verbieten. Ist man bereits in die Fall getappt, kann innerhalb von 14 Tagen Widerruf einlegen.
Grundsätzlich ist es allerdings nicht unüblich, dass Anbieter ihre Kunden per Telefon neue und durchaus lohnenswerte Tarife anbieten, die deutlich günstiger ausfallen können.
In den oben genannten Fällen ist jedoch nicht klar, ob die Anrufe tatsächlich von Unitymedia oder Vodafone durchgeführt werden, oder ob nicht doch Kriminelle die Situation ausnutzen wollen, warnen die Verbraucherschützer.