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Frühjahrsputz, Sonnenbrille & Co.

Steuererklärung: Überraschende Dinge, die du absetzen kannst!

Für die meisten Menschen ist die jährliche Steuererklärung eine lästige Pflicht. Doch was viele unterschätzen ist, dass sich dieser Aufwand auch wirklich lohnen kann! Wir haben clevere Tipps, mit denen sich richtig Geld sparen lässt.

So holst du dir dein Geld vom Finanzamt wieder

Wer zum Beispiel seinen Garten von einem Fachmann für Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten oder umfangreicher Gestaltung Instand setzen lässt, kann diese Kosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung abesetzen.  Entscheidende Bedingung ist jedoch, dass der Besitzer das zum Grundstück gehörende Haus selbst bewohnt und es sich nicht um einen Neubau handelt. Dabei können 20 Prozent der Lohnkosten abgesetzt werden, jedoch maximal 1200 Euro im Jahr.

Selbst regelmäßige Arbeiten, die von einem Gärtner getätigt werden, wie Unkraut rupfen, Rasen mähen und Hecken schneiden, dürfen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Für diese Leistungen können bis zu 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn die dazugehörigen Rechnungen inklusive Zahlungsbeleg beigelegt werden. 

Kosten für Putzfrau

Noch nie hat man die Putzfrau so gerne bezahlt, wie jetzt. Denn die Kosten fürs Fenster putzen oder Teppich reinigen können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass man die Rechnung überweist, da Barzahlungen vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Von den anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten können 20 Prozent und insgesamt bis zu 4000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. 

Auch Allergiker können aufatmen

Kosten für zum Beispiel Heuschnupfen-Medikamente, die vom Arzt verschrieben, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen nicht von den Patienten alleine getragen werden. Diese können nämlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur jene Kosten, die eine "zumutbare Belastungsgrenze" überschreiten. Diese Grenze wird individuell anhand des Jahreseinkommens, des Familienstandes und der Anzahl der Kinder festgelegt. Kleiner Tipp:

Auch die Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen werden. 

Sonnenbrille mit Sehstärke

Du brauchst eine neue Sonnenbrille mit Sehstärke? Auch diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Sofern du die Sonnenbrille vom Arzt verschrieben bekommen hast, gilt diese als medizinisches Hilfsmittel und kann daher geltend gemacht werden. Sogar die Fahrt zum Augenarzt oder Optiker darf in der Steuererklärung eingetragen werden.  

Quelle: Focus