Wer zum Beispiel seinen Garten von einem Fachmann für Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten oder umfangreicher Gestaltung Instand setzen lässt, kann diese Kosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung abesetzen. Entscheidende Bedingung ist jedoch, dass der Besitzer das zum Grundstück gehörende Haus selbst bewohnt und es sich nicht um einen Neubau handelt. Dabei können 20 Prozent der Lohnkosten abgesetzt werden, jedoch maximal 1200 Euro im Jahr.
Selbst regelmäßige Arbeiten, die von einem Gärtner getätigt werden, wie Unkraut rupfen, Rasen mähen und Hecken schneiden, dürfen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Für diese Leistungen können bis zu 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn die dazugehörigen Rechnungen inklusive Zahlungsbeleg beigelegt werden.