Verbraucherzentrale: Diese Rechnungen können aufgeschoben werden
Wer aktuell aufgrund der Coronakrise knapp bei Kasse ist, kann laut der Verbraucherzentrale NRW seine Kosten für Strom, Gas, Wasser & Co. vorübergehend aussetzen.
Wer aktuell aufgrund der Coronakrise knapp bei Kasse ist, kann laut der Verbraucherzentrale NRW seine Kosten für Strom, Gas, Wasser & Co. vorübergehend aussetzen.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und den damit zusammenhängenden Maßnahmen der Bundesregierung haben viele Haushalte derzeit kein volles oder gar kein Einkommen mehr. Doch laut Bundesregierung hat jeder ein Recht auf Grundversorgung – dazu gehören Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet. Das wiederum heißt laut Verbraucherzentrale NRW: Wer in der aktuellen Corona-Pandemie kein Geld für die anfallenden Rechnungen hat, kann deren Zahlung vorübergehend bis zum 30. Juni aussetzen.
Wichtig: Dieses Recht gilt für Verträge, die vor dem 08. März 2020 abgeschlossen wurden. Die „Schulden“ werden nicht erlassen, sondern müssen zu einem späteren Zeitpunkt nach der Krise beglichen werden.
Um einen solchen Zahlungs-Aufschub zu erhalten, rät die Verbraucherzentrale Betroffenen sich mit ihrem Anbieten in Verbindung zu setzen. Dabei müssen sie nachweisen können, dass sie in Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Coronakrise sind und Beweise dafür darlegen können.
Dafür hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief für alle Betroffenen verfasst.
Quelle: Verbraucherzentrale