In dem Fall aus Saarland, waren der oder die Betrüger darauf aus, die Verkäuferin zu einer Zahlung von 300 Euro zu drängen und die Ware zu versenden, ohne dass es jemals zu einer Überweisung des Kaufbetrages gekommen wäre.
Generell gilt: Wer Artikel auf Portalen im Internet verkauft, sollte niemals Zahlungen für Transporte leisten, wenn dies nicht vorab so mit dem Käufer vereinbart wurde und der entsprechende Betrag noch nicht auf dem Konto verbucht ist.
Es empfiehlt sich, bei Überweisungen durch Western Union oder anderen ausländischen Banken wachsam zu bleiben.
Von angedrohten Anzeigen oder Klagen sollte man sich keinesfalls einschüchtern lassen! Bei Unsicherheiten, kann die örtliche Polizeidienststelle beratend tätig werden.