Geblitzt worden? Knöllchen eventuell anfechtbar!
Wer kennt es nicht: Blitzer stehen meist direkt nach den Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Doch das ist nicht immer rechtens und von Autofahrern sogar anfechtbar, wie die Rechtslage besagt.
Wer kennt es nicht: Blitzer stehen meist direkt nach den Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Doch das ist nicht immer rechtens und von Autofahrern sogar anfechtbar, wie die Rechtslage besagt.
Behörden stellen mobile Radarfallen meist direkt nach Schildern mit Tempolimit auf. Dass das nicht immer rechtens ist, erklärt Boris Christof Böhm von der juristischen Redaktion des Focus‘. „Um wirklich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen zu können, muss ein Verkehrsschild immer so stehen, dass es von Verkehrsteilnehmern möglichst rasch gesehen und als solches wahrgenommen wird. Denn nur so haben diese genügend Zeit, um zu reagieren und ihre Geschwindigkeit ohne Gefahr für den nachfolgenden Verkehr zu reduzieren“, so der Experte.
Was viele nicht wissen: In einigen Fällen könne ein Einspruch gegen ein Blitzer-Knöllchen so begründet werden, dass zwischen dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und der Radarfalle zu wenig Abstand zum Bremsen gewesen wäre.
Die Vorschriften über Mindestabstände, die zwischen Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer zu berücksichtigen sind, sind für jedes Bundesland individuell festgelegt.