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Wo Autofahrer nicht geblitzt werden dürfen...

Geblitzt worden? Knöllchen eventuell anfechtbar!

Wer kennt es nicht: Blitzer stehen meist direkt nach den Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Doch das ist nicht immer rechtens und von Autofahrern sogar anfechtbar, wie die Rechtslage besagt.

Einspruch gegen Knöllchen erheben

Behörden stellen mobile Radarfallen meist direkt nach Schildern mit Tempolimit auf. Dass das nicht immer rechtens ist, erklärt Boris Christof Böhm von der juristischen Redaktion des Focus‘. „Um wirklich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen zu können, muss ein Verkehrsschild immer so stehen, dass es von Verkehrsteilnehmern möglichst rasch gesehen und als solches wahrgenommen wird. Denn nur so haben diese genügend Zeit, um zu reagieren und ihre Geschwindigkeit ohne Gefahr für den nachfolgenden Verkehr zu reduzieren“, so der Experte.

Was viele nicht wissen: In einigen Fällen könne ein Einspruch gegen ein Blitzer-Knöllchen so begründet werden, dass zwischen dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und der Radarfalle zu wenig Abstand zum Bremsen gewesen wäre.

Diese Regeln gelten in deinem Bundesland

Die Vorschriften über Mindestabstände, die zwischen Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer zu berücksichtigen sind, sind für jedes Bundesland individuell festgelegt.

  • Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt haben die gesetzliche Regelung getroffen, dass Geschwindigkeitskontrollen bereits 100 Meter nach Schildern, die die Geschwindigkeit begrenzen, durchgeführt werden dürfen – in Mecklenburg-Vorpommern auf Autobahnen erst nach 250 Metern.
  • Etwas großzügiger sind die Bundesländer Thüringen und Bayern. Hier bleibt Fahrern eine Distanz von 200 Metern, um Ihre Geschwindigkeit nach einem Tempolimit zu reduzieren.
  • In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt: Blitzer dürfen nicht „zu kurz vor oder hinter dem Anordnungsschild“ durchgeführt werden. In der Praxis führt das am Beispiel von Berlin zu Abständen von 75 Metern bei Tempolimits und von 150 Metern am Ortseingangsschild.
  • In den restlichen Bundesländern sollten Autofahrer, wenn ein Geschwindigkeitslimit gilt, nach ungefähr 150 Metern auf Blitzer eingestellt sein.

Wichtig: Kommunen können an besonders sensiblen Stellen, wie z. B. vor Schulen oder Kindergärten, Mindestabstände aufheben.