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Stichtag für den Wechsel am 30.11.

Spätestens jetzt solltest du deine Kfz-Versicherung vergleichen

Will man seine Kfz-Versicherung wechseln, muss die Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft bis zum 30.11. eingegangen sein. Spätestens jetzt sollte man also damit anfangen Tarife zu checken, um großes Einsparpotential aufzudecken.

Rechtzeitig kündigen

Wer sich schon jetzt sicher ist, dass er seine Versicherung wechseln möchte, sollte nicht zögern, die Kündigung zu verschicken. Als Stichtag gilt der 30. November. Zu diesem Datum muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen – und nicht erst versendet werden, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Schickt man das Schreiben mit der Post, gilt nicht der Poststempel. Es ist daher ratsam, den Brief als Einschreiben und schon ein paar Tage vor Fristende zu versenden. Per Fax kann die Kündigung aber auch am Stichtag eingereicht werden, hier kommt es nur auf das Datum auf dem Sendeprotokoll an. Kündigungen per E-Mail sind nicht gültig.

Kündigungstermin verpasst?

Wer verpasst hat, rechtzeitig zu kündigen, kann unter bestimmten Umständen doch noch aus seinem Vertrag rauskommen. Eine außerdordentliche Kündigung ist in drei Fällen möglich:

  • Bei einer Prämienerhöhung
  • Nach einem Versicherungsfall
  • Wenn das versicherte Fahrzeug verkauft wird

Spar-Potenzial besonders bei jungen Versicherungsnehmern

Wie die Zeitschrift Finanztest dargestellt hat, gibt es besonders bei jungen Menschen eine große Beitragsschere bei diversen Gesellschaften. Bei gleichen Bedingungen unterschieden sich die Prämien teilweise um mehr als 1500 Euro.

Aber auch andere Altersklassen können sparen. Der Vergleich von 159 Tarifen von 72 Versicherungsgesellschaften im letzten Jahr zeigte auch hier gravierende Unterschiede. Ein 48 Jahre alter Familienvater konnte in einer Beispiel-Rechnung für eine Teilkaskoversicherung bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Ein 70-jähriger Rentner kann bei der Vollkasko ebenso viel sparen.

Das sollten bei Voll- und Teilkasko beachtet werden

Experten raten, bei der Vollkasko-Versicherung auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ zu verzichten. Ansonsten kann die Gesellschaft die Zahlungen kürzen, wenn beispielsweise durch unvorsichtiges Fahren ein Unfall verursacht wurde.

Zudem sollte in der Police ein zwölf oder 24 Monate gültiger Neuwertersatz festgesetzt sein. Kommt es binnen dieser Frist zu einem selbstverschuldeten Totalschaden, bekommt der Versicherungsnehmer den Neu- und nicht nur den Zeitwert des Wagens ersetzt.

Die Teilkasko sollte immer Unfälle mit allen Wirbeltieren absichern und sich nicht nur auf Haarwild beschränken. Auch Marderbisse und deren Folgeschäden sollten eingeschlossen sein.

Wer sich auf eine sogenannte Werkstattbindung einlässt, kann sich nochmal bis zu 20% Rabatt sichern. Dafür muss das Fahrzeug aber immer in einer Werkstatt repariert werden, welche die jeweilige Versicherung vorgibt.

Sparen mit Telematik-Tarifen

Junge Fahrer können laut Finanztest auch von Telematik-Tarifen profitieren. Dafür muss im Auto eine Box installiert werden, die das individuelle Fahrverhalten misst. Alternativ kann dies auch über eine Smartphone-App erfolgen. Hier können bis zu 140 Euro gespart werden – aber natürlich nur wenn die Fahrweise konstant als umsichtig bewertet wird.

Laut dem Fachmagazin bieten bislang allerdings nur wenige Versicherer die Telematik-Tarife an.