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Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel auch nach Stichtag

Kfz-Versicherung auch nach dem 30.November noch kündigen?

Der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man erst später erfährt, dass die Kfz-Prämie im kommenden Jahr teurer wird? Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben?

Rechnung aufmerksam lesen

Wer von seinem Kfz-Versicherer eine Prämienerhöhung erhalten hat, sollte sein Sonderkündigungsrecht kennen: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt die vierwöchige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden.

Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.

Preise im Netz vergleichen lohnt sich

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Gesellschaften sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, keines davon berücksichtigt wirklich alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot.

Wechselwillige sollten also in mehreren Quellen  gleichzeitig recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

Quelle: Presseportal