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So sparst Du bares Geld

Krankenkasse wechseln und bis zu 400 Euro sparen

Bei vielen Krankenkassen entscheidet sich jetzt zum Jahresende, ob die Beitragssätze für 2018 nach oben oder unten gehen. Stiftung Warentest nimmt in der Januar-Ausgabe des Magazins „Finanztest“ einige Versicherer unter die Lupe.

Diese Krankenkassen sind am günstigsten

14,6 Prozent des Bruttoeinkommens – das ist der allgemeine Beitragssatz für die Krankenkasse und der ist bei allen Versicherern gleich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Kosten jeweils auf. Der sogenannte Zusatzbeitrag wird vom Arbeitnehmer alleine bezahlt und variiert von Versicherer zu Versicherer. Bei einigen bleibt der Zusatzbeitrag auch im kommenden Jahr stabil. Am günstigsten unter den bundesweiten Kassen ist die hkk (Handelskrankenkasse) mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent. Noch günstiger kommt man bei der AOK Sachsen-Anhalt und der Metzinger BKK in Baden-Württemberg mit je 14,9 Prozent weg. Diese sind aber nicht in allen Bundesländern verfügbar. Die AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Nordwest, Bertelsmann BKK, BKK Verbund Plus, Metzinger BKK  und Techniker Krankenkasse haben geplant, ihre Zusatzbeiträge für 2018 sogar zu senken.

Bis zu 400 Euro sparen 

Ein Vergleich von einzelnen Versicherern lohnt sich und kann unter Umständen einiges an Ersparnis zur Folge haben. Das ist jedoch immer vom Einkommen abhängig. Verdient man zum Beispiel 3000 Euro brutto, kann man durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse etwa 400 Euro im Jahr sparen. Dabei sollte allerdings nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf die Leistungen geachtet werden. Unter Umständen bezahlt eine günstigere Kasse nämlich keine Zuschüsse für Reiseimpfungen oder Osteopathiebehandlungen. Viele Krankenkassen bieten auch andere Extra-Leistungen an – zum Beispiel Unterstützung für die professionelle Zahnreinigung oder Zuschüsse für eine Haushaltshilfe. Bei einer Beitragserhöhung kann bis zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der teurere Tarif greift. Ansonsten wird die Kündigung erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Kündigen können die Versicherungsnehmer, die mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Bei Erhöhungen gilt jedoch auch ein Sonderkündigungsrecht.

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Quelle: Express